Buchholterberg

Aktuell

Willkommen in unserer Gemeinde

 

Organisationsverordnung: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 22. April 2024 eine neue Organisationsverordnung erlassen und die bisherige Organisationsverordnung aufgehoben hat. Die neue Organisationsverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung liegt ab 2. Mai 2024 bis 1. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf oder kann hier angesehen werden: Organisationsverordnung per 1. Januar 2024

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat
 

Personalverordnung: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 22. April 2024 eine neue Personalverordnung erlassen und die bisherige Personalverordnung aufgehoben hat. Die neue Personalverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung liegt ab 2. Mai 2024 bis 1. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf oder kann hier angesehen werden: Personalverordnung per 1. Januar 2024

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat
 

Parkplatzbewirtschaftung ab 1. März 2024



Die Parkplatzverordnung ist seit 1. Dezember 2023 in Kraft. Ab 1. März 2024 werden die untenstehenden Parkplätze entsprechend bewirtschaftet:


- Parkplatzzone Bätterich (gebührenpflichtig)
- Parkplatz Dorf, ab sofort mit Parkscheibe (weisse Zone)
- Parkplatz Vita Parcours, ab sofort mit Parkscheibe (weisse Zone)

Das Abstellen von Motorenwagen, Motorräder und Anhänger ist in der weissen Zone während der maximalen Parkdauer kostenlos gestattet.

Auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz Bätterich (Schibistei) darf nur gegen Gebühr parkiert werden. Die Parkuhr wurde installiert. Diese funktioniert mit Bargeld, aber auch eine bargeldlose Bezahlung via Twint und weiterer Apps ist möglich.

Die Kontrolle des gebührenpflichtigen Parkplatzes sowie der weissen Zonen wird an die Firma LDL Security GmbH, Steffisburg, übertragen.

Für Ihr Verständnis danken wir bestens. Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat

 

Anpassung Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden bis auf Weiteres wie folgt angepasst:

Ab sofort ist die Gemeindeverwaltung montags bereits ab 16.30 Uhr geschlossen. Am Mittwoch bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen.

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können jedoch telefonisch vereinbart werden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat und Team Verwaltung
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