Ambrosia

Die Ambrosia artemisiifolia kann ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen (Allergien) und gehört zudem zur Gruppe der nichteinheimischen Pflanzen, die sich invasive vermehren und so die Biodiversität langfristig gefährden können. Ambrosia kommt hauptsächlich in den Siedlungsgebieten des Mittellandes vor. Viele Samen waren in Körnermischungen zu finden (z. B. Vogelfutter). Ambrosia wird aber auch durch Gartenbau-, und Landmaschinen, an Fahrzeugen klebend oder durch Transport von Bauaushub und Erdmaterial verbreitet. Deshalb findet man Ambrosia häufig in privaten Hausgärten, auf öffentlichen Grünplätzen, in und um Baustellen du viel seltener in Landwirtschaftsgebiet. Gemäss Pflanzenschutzverordnung des Bundes ist Ambrosia seit dem 1. Juli 2006 eine melde und bekämpfungspflichtige Pflanze (SR 916.20). Der Vollzug obliegt der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz. Um eine weitere Ausbreitung der primär aus gesundheitlichen Gründen unerwünschten Pflanze zu verhindern, ist es wichtig, dass im Kanton Bern nicht nur die Fachstelle für Pflanzenschutz, sondern auch die Gemeinden als kompetente Anlaufstellen für Fragen der Bevölkerung betreffend Ambrosia zur Verfügung stehen.

Was ist zu thun, wenn Ambrosia in der Gemeinde vorkommt?
  • Fundort bei den verantwortlichen Personen melden: Martin Gerber, Badhus, Telefon 033 453 12 71
  • Pflanzen ausreissen, bevor sie blühen, unbedigt aber vor der Samenbildung. Achtung: Allergiker sollten den Pflanzen fernbleiben
  • Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütezeit Staubmasken tragen
  • Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden
  • Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf den Kompost geben
  • Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig kontrollieren
  • Offenen Boden durch die Besiedlung mit einheimischen Pflanzen vermeiden