Organisationsverordnung: Inkrafttreten

Veröffentlicht am: 08:28:48 02.05.2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 22. April 2024 eine neue Organisationsverordnung erlassen und die bisherige Organisationsverordnung aufgehoben hat. Die neue Organisationsverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung liegt ab 2. Mai 2024 bis 1. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf oder kann hier angesehen werden: Organisationsverordnung per 1. Januar 2024

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat
 


Letzte Aktualisierung
08:28:48 02.05.2024