Gemeindeversammlung vom 27. November 2024

Veröffentlicht am: 10:22:08 24.10.2024

Gemeindeversammlung
Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr, Turnhalle Hasenäscht, Heimenschwand

Traktandenliste:


1.      Budget 2025;
         Beratung und Genehmigung

2.      Finanzplan 2024 – 2029;
         Kenntnisnahme
        
3.      Reglement über die Gemeinderatsentschädigung Totalrevision;
         Beratung und Genehmigung

4.      Abfallreglement Totalrevision;
          Beratung und Genehmigung

5.      Wahlen;
         Gemeindepräsidium
         Gemeinderat
         Betriebskommission
          Bildungskommission

6.      Verschiedenes


Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage und die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert und können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll wird vom 11. Dezember 2024 bis am 10. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.

Der Gemeinderat

 


Letzte Aktualisierung
17:03:57 25.11.2024