Erlass Parkplatzverordnung

Veröffentlicht am: 10:54:04 18.09.2025

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Buchholterberg an seiner Sitzung vom 8. September 2025 eine neue Parkplatzverordnung erlassen hat. Die Parkplatzverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. November 2025 in Kraft.

Die Parkplatzverordnung liegt ab 18. September 2025 bis 20. Oktober 2025 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf oder kann hier eingesehen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat




Letzte Aktualisierung
10:54:04 18.09.2025