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Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Buchholterberg Los 8

Das Gebiet der Einwohnergemeinde Buchholterberg Los 8 (nördliche Waldgebiete) ist neu vermessen worden. Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen wie folgt öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38):

Auflagefrist:    von 28.09.2026 bis 28.10.2026
Auflageort:    Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand

Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die neue Situation kann auch digital unter www.regiogis-beo.ch begutachtet werden. Fragen zur Vermessung werden nach Vereinbarung eines Termins durch das zuständige Vermessungsbüro b+d ingenieure ag, Höchhusweg 6, 3612 Steffisburg (033 650 80 80) beantwortet. Es wird empfohlen, zuerst die Akten zu sichten und bei Fragen das Vermessungsbüro zu kontaktieren.

Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.

Grenzverläufe entlang von Gräben und Bächen wurden an den natürlichen Gegebenheiten angepasst.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel im Vermessungswerk aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29). Aufgrund der Neuvermessung wurden alle Grundstücksflächen neu berechnet. Die neuen Flächen werden nach der Genehmigung des Vermessungswerks im Grundbuch eingetragen.

Der Gemeinderat