Inkraftsetzung einer Erlassänderung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Buchholterberg an seiner Sitzung vom 9. Februar 2026 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:
- Parkplatzverordnung [pdf, 437 KB]
Die Parkplatzverordnung liegt ab 19. Februar 2026 bis 23. März 2026 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf oder kann hier eingesehen werden.
Die Änderung tritt mit der Genehmigung auf 1. April 2026 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat