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Personalverordnung: Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Buchholterberg an seiner Sitzung vom 23. März 2026 eine neue Personalverordnung erlassen hat. Die Personalverordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Personalverordnung liegt ab 23. April 2026 bis 25. Mai 2026 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat

open positions