Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter)
Die Waldbrandgefahr wurde inzwischen auch im Berner Oberland auf die Stufe 4 «gross» angehoben und es gilt im ganzen Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). Zudem gilt im ganzen Kanton ein generelles Feuerwerksverbot. Das Feuerwerksverbot beinhaltet das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern (gefährlicher Funkenwurf!).
Bitte beachten Sie die Hinweise auf den nachfolgenden Informationsblättern.