Aufhebung Feuerverbot ab 28.08.2026, 12.00 Uhr
Mit den Niederschlägen der letzten Woche, der höheren Luftfeuchtigkeit sowie der jahreszeitlich bedingt verminderten Sonnenscheindauer und -intensität ist die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton zurückgegangen. Mit Ausnahme des Jurasüdfuss liegt der Kanton nun in Gefahrenstufe 3. Mit Blick auf die Wetterprognosen für die kommenden Tage und unter Berücksichtigung der Massnahmen in den Nachbarkantonen wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Freitag, 28. August 2026, um 12:00 Uhr, aufgehoben.
Seien Sie jedoch nach wie vor vorsichtig und beachten Sie folgende Verhaltenshinweise, welche für die Stufe 3 «erheblich» gelten.
- Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Im oder am Wald, inkl. Wytweiden, nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht feuern. Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.be.ch/waldbrandgefahr.
Ergänzender Hinweis: Aufgrund der Trockenheit wurde ein Befristetes Fischereiverbot in fünf Berner Gewässern bis und mit 30. September 2026 erlassen.