Adressänderung innerhalb Gemeinde SchweizerIn
Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist innert 14 Tagen zu melden und kann per eUmzug oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch ein Wohnungswechsel im selben Haus als Adressänderung zu werten ist, da die Zuteilung des EWID (Eidgenössischer Wohnungsidentifikator) vorgenommen werden muss. Sollte die Wohnungszuteilung nicht korrekt sein, hat dies unter anderem Auswirkungen auf SERAFE-Rechnung und die Steuern.
Die Adressänderungsgebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person.