Elternbriefe Pro Juventute
Eltern haben die Möglichkeit bei ihrem erstgeborenen Kind die Elternbriefe der Pro Juventute zu erhalten. Sobald die Gemeindeverwaltung die Meldung der Geburt erhält, prüfen wir, ob Sie Anspruch auf die Eltenbriefe Pro Juventute haben. Sollte dies der Fall sein, senden wir Ihnen ein Schreiben zu, in welchem Sie das Einverständnis erteilen, dass Ihre Daten an die Pro Juventute weitergegeben werden dürfen.
Weitere Informationen zu den Elternbriefen Pro Juventute finden Sie hier.