Todesfall und Friedhof
Was ist zu tun, wenn man mit einem Todesfall konfrontiert wird?
Die nachstehenden Angaben sollen helfen, in solch belastenden Momenten an alles zu denken.
Todesfall zu Hause
Sofort nach Eintritt des Todes muss der Arzt benachrichtigt werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei Tod durch Unfall oder Suizid ist die Polizei zu benachrichtigen.
Todesfall im Spital, Pflege- oder Altersheim
Tritt der Tod im Spital oder in einem Pflege- oder Altersheim ein, stellt der zugezogene Arzt das Formular „ärztliche Todesbescheinigung“ aus. Die Angehörigen bringen das Familienbüchlein und den Niederlassungsausweis des Verstorbenen (bei Ausländern den Pass) mit. Das Spital oder das Pflege- oder Altersheim erstattet mit dem Formular „Anzeige eines Todesfalls“ dem Zivilstandsamt Meldung.
Meldung an das Zivilstandsamt
Der Todesfall ist innert 48 Stunden durch die Angehörigen oder durch das beauftragte Bestattungsinstitut dem zuständigen Zivilstandsamt vom Sterbeort zu melden. Hierfür wird ein Ausweidokument, die ärztliche Todesbescheinigung und falls vorhanden das Familienbüchlein und/oder der Niederlassungsausweis benötigt. Das Zivilstandsamt stellt das Formular „Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles“ aus, welches dem Bestattungsinstitut oder dem Friedhofgärtner zu übergeben ist.
Kirche / Pfarrer
Legen Sie nach Absprache mit dem Friedhofgärtner und dem Pfarrer den Termin, den Rahmen und den Ort für die Bestattung und die Abdankung fest. Der Pfarrer muss immer kontaktiert werden, auch wenn er bei der Gestaltung der Bestattungsfeier nicht beteiligt ist.
Bestattungsformen
Erdbestattung oder Kremation? Entscheiden Sie, wenn sich die verstorbene Person dazu nicht geäussert hat. Auf dem Friedhof Heimenschwand können Sie zwischen Reihengrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab wählen. Auch die Urnenbeisetzung auf einem bestehenden Reihen- oder Urnengrab ist möglich. Hinweis: Es dürfen keine Särge oder Urnen in die Kirche gebracht werden.
Todesanzeigen / Leidzirkulare
Wenden Sie sich an eine Druckerei, diese wird Sie betreffend Leidzirkulare beraten. Evtl. möchten Sie den Todesfall in Tageszeitungen und/oder Amtsanzeiger publizieren oder in Auftrag geben.
Blumenschmuck
Das Ausschmücken des Grabes übernimmt unentgeltlich der Frauenverein Buchholterberg-Wachseldorn. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Frauenverein Buchholterberg-Wachseldorn. Den Sarg- oder Urnenschmuck besorgen die Angehörigen oder das Bestattungsinstitut.
Holzkreuz / Inschrift Gemeinschaftsgrab
Das Holzkreuz beim Reihen- oder Urnengrab wird vom Friedhofgärtner besorgt und versetzt. Der Friedhofgärtner organisiert ebenfalls das Gravieren des Namens beim Gemeinschaftsgrab.
Auswärtiger Wohnsitz
Hatte die verstorbene Person ausserhalb der Einwohnergemeinden Buchholterberg oder Wachseldorn ihren letzten Wohnsitz und wünschte die Beisetzung auf dem Friedhof in Heimenschwand? In diesem Fall ist vor der Organisation der Bestattung zwingend die Bewilligung der Einwohnergemeinde Buchholterberg einzuholen. Für die Bestattungskosten muss ein Vorschuss bezahlt werden, die Höhe wird von der Finanzverwaltung festgesetzt.
Bestattungsinstitute helfen organisieren
Sie können die Organisation der Bestattung auch einem Bestattungsinstitut übertragen oder Teilaufträge erteilen. Es geht um die folgenden Schritte:
- Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt.
- Abklären des Bestattungstermins mit Pfarrer und Friedhofgärtner.
- Druck Trauerkarten und Publikation in Zeitung in Auftrag geben.
- Überführen der(s) Verstorbenen vom Todesort in die Aufbahrungshalle.
- Organisation der Kremation mit anschliessendem Urnentransport zum Friedhof.
Eine Übersicht der regional ansässigen Bestattungsinstitute finden Sie hier unter dem Buchstaben B > Bestattungsinstitut.
Nach der Bestattung
- Falls nach dem Trauergottesdienst zu einem Imbiss eingeladen wird, sind in einem Restaurant Lokalitäten zu reservieren.
- Kondolenzschreiben und Spenden verdanken (Danksagungen drucken lassen und versenden, evtl. Danksagung in Zeitung).
- Bei der Beisetzung in einem Reihen- oder Urnengrab muss zu gegebener Zeit ein Grabmal erstellt werden. Die zulässigen Masse und die Gestaltung sind in der Verordnung zum Friedhofund Bestattungsreglement festgehalten. Dort finden Sie ebenfalls Hinweise zur Grabpflege.
Siegelung und Testamente
Nach dem Todesfall muss sich ein Angehöriger mit dem zuständigen Siegelungsbeamten in Verbindung setzen (nach Gesetz Aufnahme Siegelungsprotokoll innert 7 Tagen nach dem Tod). Melden Sie sich hierfür bei der Wohnsitzgemeinde. Wenn die verstorbene Person ein Testament hinterlassen und dieses zu Hause aufbewahrt hat, sind Sie verpflichtet, dieses dem Siegelungsbeamten zu übergeben. Sie müssen alle Urkunden abgeben, auch solche, die Ihnen ungültig oder widerrufen erscheinen. Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können.
Das gibt es auch noch zu tun:
- Bank- und Postverbindungen überprüfen und allenfalls Vollmachten auflösen.
- Informieren Sie Versicherungsgesellschaften, Pensions- und Krankenkasse, Ausgleichskasse der AHV, Strassenverkehrsamt und weitere Organisationen, die vom Todesfall betroffen sein könnten.
- Kündigen Sie gegebenenfalls die Wohnung der(s) Verstorbenen sowie Wasser, Elektrizität, Telefon, Radio- und Fernsehanschlüsse, Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften, Halbtax- oder Generalabonnemente usw.