Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Heimenschwand
Traktandenliste:
- Beratung und Genehmigung
- Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle
Beratung und Genehmigung
Wiederwahl
- Schulraumplanung;
Information über Stand der Dinge
- Ortsplanungsrevision;
Information über Stand der Dinge
- Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 3 liegen 10 Tage, die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 25. Juni 2026 bis am 27. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.
Der Gemeinderat