Öffentliche Mitwirkungsauflage - Revision Ortsplanung Buchholterberg
Der Gemeinderat Buchholterberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Akten (Baureglement, Zonenplan, Erläuterungsbericht) liegen 40 Tage, vom 2. April 2026 bis und mit 11. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können auch in digitaler Form auf www.buchholterberg.ch eingesehen werden.
Am Mittwoch, 15. April 2026 um 19:30 Uhr, findet eine Informationsveranstaltung im Saal des Kirchgemeindehauses Heimenschwand, Dorf 22, 3625 Heimenschwand statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand zu richten.
Heimenschwand, den 25.03.2026
Der Gemeinderat